Erst wenn es zum Streit kommt, erweist sich, ob ein M&A-Vertrag gut ist. Dann zeigt sich, ob der Vertragswortlaut tatsächlich dem hohen Ziel gerecht wird, die eigene Interpretation zu stützen, allen konkurrierenden Interpretationen aber keine Chance zu geben, von einem Schiedsgericht akzeptiert zu werden.
Damit dies gelingt, müssen die Verfasser des M&A-Vertrags vor allem mit (i) der kaufmännischen Rechnungslegung und (ii) ökonomischen Bewertungskonzepten auf vertrautem Fuß stehen und mit Ihnen umgehen können. Es geht dabei um Systematik und Konzepte (nicht um enzyklopädisches Detailwissen).
Durch die Formulierung des M&A-Vertrags zum Beispiel von Accountants nur das zu verlangen, was diese auch leisten können, und bei der Formulierung des M&A-Vertrages die (sehr) begrenzte Exaktheit und mangelnde Eindeutigkeit der Rechnungslegungsbestimmungen sorgsam zu berücksichtigen (und sich dabei nicht von falschen Vorstellungen leiten zu lassen), nur das trägt im Streitfall wirksam dazu bei, die eigene Interpretation unangreifbar zu machen.
Das ist der Kern einer Reihe von Workshops zur Gestaltung und zum Drafting der ökonomischen bzw. rechnungslegungsbezogenen Teile von M&A-Verträgen (insbesondere Preisanpassungsmechanismen, Earn-out-Regelungen, Put- / Call-Optionen und der entsprechenden Accounting- und Streitbeilegungsregelungen). Die einzelnen Workshops können unabhängig voneinander durchgeführt werden - wahlweise in Präsenz oder virtuell.
Ad hoc auftretende Fragen der Gestaltung von Preismechanismen, Earn-out-Regelungen, Put- / Call-Optionen, und der entsprechenden Accounting- und Streitbeilegungsregelungen sowie Governance-Fragestellungen in Zusammenhang mit Sale and Purchase Agreements, Shareholder Agreements, Finanzierungsverträgen oder W&I-Versicherungsverträgen können – genau dann, wenn sie sich stellen – innerhalb kürzester Zeit geklärt werden.
Meine Leistungen richten sich an ein breites Mandantenspektrum, für das M&A-Verträge oder – im Hinblick auf unterschiedlichste Arten von Streitigkeiten - die Streitbeilegung durch Schiedsgerichtsverfahren von Relevanz ist.