Bei allen Arten von Mandaten ist die enge, nahtlose Zusammenarbeit mit den Rechtsberatern und den internen Ressourcen der Mandanten sowie gegebenenfalls von den Mandanten ausgewählten Wirtschaftsprüfungs- / Beratungsgesellschaften selbstverständlicher Bestandteil der Mandatsarbeit.
Bei Mandaten in Zusammenhang mit Schiedsverfahren greife ich im Übrigen, je nach den Erfordernissen des Mandats, auf Mitarbeiter namhafter deutscher Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften zurück. Diese Mitarbeiter erfüllen im Rahmen der Mandatsarbeiten Teilaufgaben und werden dabei von mir im Detail angeleitet, so dass der Nutzen von deren Analysen und Arbeitsergebnissen gewährleistet ist . Ebenso mag es sachgerecht sein, spezialisierte Research-Dienstleister und Datenanbieter (z.B. von Kapitalmarktdaten und Marktstudien) im Rahmen der Mandatsarbeiten zu nutzen.
Ganz am Anfang der Mandatsarbeit steht bei Mandaten in Zusammenhang mit Schiedsverfahren ein Vorschlag eines aus Wirtschaftsprüfer-Perspektive sachgerechten „Match-Plans“. Und ein Vorschlag für dessen Umsetzung durch eine effektive Projektorganisation, welche die für bestimmte Teilaufgaben im Rahmen meines Mandats benötigten externen und internen Ressourcen, deren Arbeitsergebnisse und den Projektablauf definiert („Meilensteine“).
Bei Mandaten in Zusammenhang mit Schiedsverfahren kann, wenn gewünscht, auch Input im Hinblick auf die Abstimmung zwischen den juristischen und ökonomischen Aspekten des jeweiligen Falles Gegenstand meines Mandats sein. In meiner Erfahrung waren frühzeitige gründliche Diskussionen sowohl der rechtlichen als auch der ökonomischen Aspekte des Falles in einer Reihe von Fällen sehr hilfreich.